Sie sind hier: Herzlich Willkommen!

Stockwerkeigentümerversammlung: Wir sind Ihr Experte

Telefonischer Kontakt

Rufen Sie einfach bei uns an!

Bei Fragen und Anliegen sind wir gern persönlich für Sie da. Unsere kompetenten Mitarbeiter geben Ihnen weitere Informationen zu unserem Service. Kontaktieren Sie uns ganz ungeniert zu unseren Öffnungszeiten. Wir freuen uns auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

Verwalten von Stockwerkeigentumsgemeinschaften

Rotax AG

Die Interessen mehrerer Eigentümer unter ein gemeinsames Dach zu bringen, ist unsere grosse Stärke. Seit 1992 betreuen wir Gemeinschaften von Stockwerkeigentümern (STWEG oder STOWEG) im Kanton Zürich. Wir kennen Problemherde und sorgen mit Erfahrung und Effizienz für eine reibungslose, schlanke Verwaltungslösung. Eine Lösung, von der alle profitieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Benutzen Sie dazu unser Webformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rotax.ch.

Vermietung von Eigentumswohnungen

Rotax AG

Sie sind Besitzer einer Stockwerkeigentumswohnung und möchten diese ohne grossen Aufwand gewinnbringend vermieten? Kein Problem. Vom Mietvertrag über das Inkasso bis zur Koordination mit den anderen Stockwerkeigentümern im Haus erledigen wir für Sie alles, was auf Sie zukommt. Schnell, effizient und mit viel Erfahrung. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch nur in einzelnen Bereichen als Know-how-Partner zur Seite. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Benutzen Sie dazu unser Webformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rotax.ch

Leistungsbeschrieb Stockwerkeigentum

Rotax AG

Die Rotax AG vertritt die Stockwerkeigentümergemeinschaft nach aussen. Die Rotax AG vollzieht alle Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung nach den Vorschriften des Gesetzes (Art. 712 lit. a. ff. ZGB) und des Reglements sowie unter Beachtung der Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung. Die exakten Leistungen und das vereinbarte Honorar ergeben sich aus dem Wortlaut des separat abzuschliessenden Verwaltungsvertrages.

Die Rotax AG informiert Sie zur Stockwerkeigentümerversammlung

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft setzt sich aus den einzelnen Besitzern des Stockwerkeigentums zusammen. In der Stockwerkeigentümerversammlung, die in regelmässigen Abständen abgehalten wird, finden Besprechungen zum Miteigentum statt. Entsprechende Regelungen hierzu ergeben sich aus dem schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Worum es bei der Stockwerkeigentümerversammlung geht, welche Fakten besprochen werden müssen und was diesbezüglich zu beachten ist, erfahren Sie bei der Rotax AG. Wir vertreten seit vielen Jahren die Rechte der Eigentümer und sind daher Profi auf diesem Gebiet. Unsere Hauptaufgabe ist die gesetzeskonforme und zuverlässige STWE Verwaltung. Sie suchen einen zuverlässigen Verwalter für Ihre Immobilie? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Worum geht es in der Stockwerkeigentümerversammlung?

Die Stockwerkeigentümerversammlung dient den Eigentümern als Plattform zum Austausch über Fakten zur Immobilie. Beispielsweise werden die aktuellen Zahlen besprochen. Damit ein solches Treffen reibungslos abläuft, kümmern wir uns um die Einberufung und Leitung. Des Weiteren führen wir ausserordentliche Versammlungen durch, sollten diese notwendig sein. Wir führen Beschlussprotokolle, die jedem Eigentümer übergeben und zusätzlich bei uns aufbewahrt werden. Auf diese Weise kann jeder Käufer alle Entscheidungen nachvollziehen, selbst wenn er bei der Stockwerkeigentümerversammlung nicht anwesend war. Werden Beschlüsse gefällt, führen wir diese aus und koordinieren sie. Wir legen das Jahresbudget vor und führen Änderungen von Reglement und Nutzungsanordnungen durch. Ebenso gehört die Schlüsselkontrolle zu unserem Aufgabenbereich.

Die Stockwerkeigentümerversammlung und das Rechnungswesen

Weiterer wesentlicher Bestandteil der Stockwerkeigentümerversammlung ist die Planung von Ausgaben. Deshalb führen wir eine sorgfältige Liegenschaftsbuchhaltung durch, sodass wir den Eigentümern anhand von Einnahmen und Ausgaben Fakten belegen können. Im Rahmen der Einnahmen kümmern wir uns um Inkasso sowie die Einleitung rechtlicher Schritte, sofern Mieter beispielsweise den Mietzins nicht bezahlen. Die Ausgaben betreffend kontrollieren und bezahlen wir Rechnungen und wehren ungerechtfertigte Drittansprüche ab. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung führen wir statistische Erhebungen durch, legen das Mehrjahresbudget sowie die Investmentplanung vor und verwalten das Fondsvermögen.

Die Stockwerkeigentümerversammlung und der Erneuerungsfonds

Jeder Eigentümer trägt die finanzielle Verantwortung für sein Stockwerk sowie anteilig für das Haus selbst. Bei Renovierungen und Sanierungen, die die gesamte Immobilie betreffen, zahlt somit jeder seinen Anteil, gemessen an der Grösse der erworbenen Etagenfläche. Damit zu diesem Zwecke ausreichend Kapital zur Verfügung steht, kann ein Stockwerkeigentum Erneuerungsfonds angelegt werden, in den alle Eigentümer regelmässig einzahlen. Im Rahmen der STWE Verwaltung können Sie hierdurch das finanzielle Risiko durch rechtzeitiges Einzahlen erheblich minimieren. Im Artikel Stockwerkeigentum im ZGB ist ein solcher Fonds zwar nicht verpflichtend vorgeschrieben, dennoch empfehlen wir zur Absicherung aller Beteiligten eine derartige Vorgehensweise.

Haben Sie Fragen zur Stockwerkeigentümerversammlung?

Für alle aufkommenden Fragen zur Stockwerkeigentümerversammlung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen die kompetenten Mitarbeiter der Rotax AG per E-Mail oder Kontaktformular. Umgehend werden wir die Angelegenheit prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie können uns des Weiteren anrufen, um einen Termin zu vereinbaren. Die Rufnummer finden Sie auf unserer Website. Sollten Sie einen Besprechungstermin anstreben, planen Sie bitte ausreichend Zeit ein, damit Sie von einer umfangreichen Beratung durch unsere Profis profitieren. Verlassen Sie sich auf Ihre Nummer eins Verwaltung für Stockwerkeigentum.

Senden Sie uns eine E-Mail

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie gern.