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Stockwerkeigentum ZGB: die wichtigsten Regelungen

Telefonischer Kontakt

Rufen Sie einfach bei uns an!

Bei Fragen und Anliegen sind wir gern persönlich für Sie da. Unsere kompetenten Mitarbeiter geben Ihnen weitere Informationen zu unserem Service. Kontaktieren Sie uns ganz ungeniert zu unseren Öffnungszeiten. Wir freuen uns auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

Verwalten von Stockwerkeigentumsgemeinschaften

Rotax AG

Die Interessen mehrerer Eigentümer unter ein gemeinsames Dach zu bringen, ist unsere grosse Stärke. Seit 1992 betreuen wir Gemeinschaften von Stockwerkeigentümern (STWEG oder STOWEG) im Kanton Zürich. Wir kennen Problemherde und sorgen mit Erfahrung und Effizienz für eine reibungslose, schlanke Verwaltungslösung. Eine Lösung, von der alle profitieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Benutzen Sie dazu unser Webformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rotax.ch.

Vermietung von Eigentumswohnungen

Rotax AG

Sie sind Besitzer einer Stockwerkeigentumswohnung und möchten diese ohne grossen Aufwand gewinnbringend vermieten? Kein Problem. Vom Mietvertrag über das Inkasso bis zur Koordination mit den anderen Stockwerkeigentümern im Haus erledigen wir für Sie alles, was auf Sie zukommt. Schnell, effizient und mit viel Erfahrung. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch nur in einzelnen Bereichen als Know-how-Partner zur Seite. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Benutzen Sie dazu unser Webformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rotax.ch

Leistungsbeschrieb Stockwerkeigentum

Rotax AG

Die Rotax AG vertritt die Stockwerkeigentümergemeinschaft nach aussen. Die Rotax AG vollzieht alle Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung nach den Vorschriften des Gesetzes (Art. 712 lit. a. ff. ZGB) und des Reglements sowie unter Beachtung der Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung. Die exakten Leistungen und das vereinbarte Honorar ergeben sich aus dem Wortlaut des separat abzuschliessenden Verwaltungsvertrages.

Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten zum Stockwerkeigentum ZGB

Immer mehr Investoren und private Interessenten beschäftigen sich mit dem Thema Stockwerkeigentum, da es sich hierbei um eine lukrative Sache handelt. Wer die erworbene Etage nicht selbst bewohnen möchte, kann sie vermieten und wiederum durch Mieteinnahmen einen Gewinn anstreben. Damit die Verwaltung als gesetzeskonform gilt, müssen Sie sich an die entsprechenden Paragrafen zum Stockwerkeigentum im ZGB (Schweizerisches Zivilgesetzbuch) halten. Dies bedeutet, dass unter anderem die finanziellen Nachweispflichten in Form der Liegenschaftsbuchhaltung erfüllt sein müssen. Was die Regelungen zum Stockwerkeigentum im ZGB besagen, möchten wir, die Experten der Rotax AG, Ihnen nachfolgend erklären. Da wir seit mehr als 20 Jahren als STEW Verwalter tätig sind, profitieren Sie von unserem umfangreichen Fachwissen.

Stockwerkeigentum ZGB: die relevanten Paragraphen

Die gesetzlichen Grundsätze zum Stockwerkeigentum sind im ZGB geregelt. Eine erhebliche Rolle hierbei spielen die Artikel 712 lit. A. ff. (712a-t ZGB). Allgemeine Bestimmungen des Miteigentums sind in Artikel 647ff ZGB niedergeschrieben. Des Weiteren ist das Vereinsrecht relevant, welches sich aus den Artikeln 64 ff ZGB ergibt.
An diesen Vorschriften richtet sich auch die Ausarbeitung eines Verwaltungsvertrages aus, der im einzelnen folgende Fakten beinhalten muss:

  1. Administrative Bewirtschaftung
    - Versammlung und Beschlüsse
    - Vertretung
    - Terminbewirtschaftung
  2. Technische Bewirtschaftung
    - Hauswartung
    - Bewirtschaftung von Betriebsinstallationen
    - Unterhalts- und Reparaturarbeiten
  3. Rechnungswesen
    - Einnahmen
    - Ausgaben
    - Finanzbuchhaltung
Wir sind Ihr Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um die Verwaltung von Stockwerkeigentum geht, denn unsere langjährige Erfahrung spricht für sich.

Stockwerkeigentum ZGB: Ihre Vorteile durch unsere Beauftragung

Wenn Sie sich für die Rotax AG als Verwalter entscheiden, profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Selbstverständlich halten wir uns bei sämtlichen Tätigkeiten an die Gesetze zum Stockwerkeigentum im ZGB. Beschäftigen Sie sich mit den wesentlichen Dingen in Ihrem Leben, denn wir kümmern uns um die Eigentumsverwaltung. Sparen Sie viel Zeit ein. Senken Sie Fehlinvestitionen durch unsere Beratung. Verlassen Sie sich auf unser Fachwissen, sodass Sie sich kein eigenes Wissen aneignen müssen.

Stockwerkeigentum ZGB: die Finanzbuchhaltung

Ein wesentlicher Teil der Regelungen zum Stockwerkeigentum im ZGB bezieht sich auf die Finanzbuchhaltung, sodass diese zu unserem täglichen Geschäft gehört. Folgende Leistungen umfassen diesen Bereich: Liegenschaftsbuchhaltung, erstellen der jährlichen Verwaltungsabrechnung, Heiz- und Betriebskostenbuchhaltung und erstellen der Abrechnungen, Verwaltung des Fondsvermögens, statistische Erhebungen und das Beschaffen von Kennzahlen, das Mehrjahresbudget, die Investitionsplanung und Finanzierung.

Stockwerkeigentum ZGB: Lassen Sie sich beraten

Als Verwalter für Stockwerkeigentum nach ZGB verfügen wir über ein umfangreiches Wissen auf diesem Gebiet und können Sie daher kompetent beraten. Für sämtliche Fragen zu diesem Themenschwerpunkt stehen wir Ihnen professionell zur Seite. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit einem unserer Experten. Sie können diesbezüglich telefonisch sowie per Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Des Weiteren stellen wir Ihnen online ein Kontaktformular zur Verfügung, in welches Sie Ihr Anliegen eintragen können. Umgehend werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle Fragen zu klären. Wir sind Ihr Experte auf dem Gebiet der Stockwerkeigentum Verwaltung in der Schweiz.

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Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie gern.