Die Rotax AG vertritt die Stockwerkeigentümergemeinschaft nach aussen. Die Rotax AG vollzieht alle Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung nach den Vorschriften des Gesetzes (Art. 712 lit. a. ff. ZGB) und des Reglements sowie unter Beachtung der Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung. Die exakten Leistungen und das vereinbarte Honorar ergeben sich aus dem Wortlaut des separat abzuschliessenden Verwaltungsvertrages.
Wo ist das Stockwerkeigentum geregelt?
Die relevanten Bestimmungen des Instituts des Stockwerkeigentums finden sich in den Artikel 712a - t ZGB. Die gesetzlichen Bestimmungen des Stockwerkeigentums enthalten nur eine rudimentäre Regelung, namentlich in Bezug auf Verwaltunghandlungen sowie Unterhalt und bauliche Massnahmen. Ergänzend kommen daher die allgemeinen Bestimmungen des Miteigentums Artikel 647ff. ZGB sowie die Vorschriften des Vereinsrecht Artikel 64ff. ZGB zur Anwendung.
Grundlage für die Ausarbeitung eines Verwaltungsvertrages (möglicher Leistungsbeschrieb) *= normalerweise gesondert verrechnete Aufwendungen,
1 Administrative Bewirtschaftung
1.1 Versammlung / Beschlüsse
1.1.1 Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung 1.1.2 Durchführen von ausserordentlichen Eigentümerversammlungen 1.1.3 Führen der Beschlussprotokolle 1.1.4 Ausführen und Koordinieren der Beschlüsse der Gemeinschaft 1.1.5 Vorlage des Jahresbudgets 1.1.6 Nachführen von Änderungen von Reglement und Nutzungsordnungen 1.1.7 Aufbewahren der Begründungsunterlagen, Reglemente, Nutzungsordnungen,Bücher, Protokolle, Pläne und Liegenschaftenakten 1.1.8 * Schlüsselkontrolle
1.2 Vertretung
1.2.1 Vertretung des Auftraggebers in allen rechtlichen Belangen gegenüber allfälligen Mietern, Nachbarn und Behörden 1.2.2 * Aufwand für nachbarrechtliche Auseinandersetzungen 1.2.3 * Umfassende baurechtliche Abklärungen 1.2.4 * Vertretung und/oder Mithilfe bei ordentlichen Gerichtverfahren 1.2.5 * Ermittlung aufgrund neuer gesetzlicher, bei Mandatsantritt nicht bekannter Auflagen 1.2.6 * Vermietung und Verwaltung gemeinsamer Objekte
1.3 Terminbewirtschaftung
1.3.1 Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Versicherungsverträgen/Überprüfung und Anpassung des Deckungsumfanges 1.3.2 Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Serviceverträgen für Anlagen und Einrichtungen; Überprüfung und Anpassung des Leistungsumfanges 1.3.3 Überwachung Ausschreibungen
2 Technische Bewirtschaftung
2.1 Hauswartung
2.1.1 Erstellen und Überwachung der Hausordnung, der Waschküchenordnung und des Waschplanes 2.1.2 Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Hauswartverträgen 2.1.3 Anstellung und Einführung des Hauswartes anhand des Pflichtenheftes in den Aufgabenbereich und regelmässige Kontrolle der Hauswartarbeiten
2.2 Bewirtschaftung von Betriebsinstallationen
2.2.1 Sicherstellung der Überwachung der Funktionstüchtigkeit der Aufzüge, Heizung, Klimatisierung, Waschküchen usw. 2.2.2 Einkauf der Heizungsenergie
2.3 Unterhalts- und Reparaturarbeiten
2.3.1 Regelmässige Kontrollbesuche der Liegenschaft zur Überprüfung des Gesamtzustandes; periodisches Erstellen eines Zustandsberichtes 2.3.2 Auftragserteilung im Rahmen der Kompetenzsumme für vorsorgliche und notwendige Reparaturen und Instandstellungen an qualifizierte Handwerker, Unternehmer und Lieferanten; Überwachung und Kontrolle der erteilten Aufträge 2.3.3 Aufnahme und Erledigung von Schaden- und Versicherungsfällen 2.3.4 Aufnahme von Garantiemängeln 2.3.5 Veranlassen und Überwachen von Garantiearbeiten 2.3.6 * Vorbereitung und Durchführung von Renovationen, Sanierungen und grösseren Instandstellungsarbeiten 2.3.7 * Zusätzliche Arbeiten, die im Verwaltungsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart sind
3 Rechnungswesen
3.1 Einnahmen
3.1.1 Inkasso der Akontobeiträge für gemeinschaftliche Kosten 3.1.2 Einleitung allfälliger rechtlicher Schritte bei Nichteingang von Beitragszahlungen 3.1.3 * Eintragung gesetzlicher Pfandrechte zur Sicherung von Beitragsforderungen
3.2 Ausgaben
3.2.1 Kontrolle und Bezahlung der Rechnungen 3.2.2 Gehaltsabrechnung des Hauswartes inkl. Abrechnung der Sozialabgaben (inkl. MWST) 3.2.3 * Abwehr von Drittansprüchen (Bauhandwerkerpfandrecht usw.)
3.3 Finanzbuchhaltung
3.3.1 Führen der Liegenschaftsbuchhaltung, Erstellen der jährlichen Verwaltungsabrechnungen auf Ende der Abrechnungsperioden 3.3.2 Führen der Heiz- und Betriebskostenbuchhaltung und Erstellen der Abrechnungen 3.3.3 Verwaltung des Fondvermögens und Erstellen der jährlichen Ausweise für die Rückforderung der Verrechnungssteuer 3.3.4 * Statistische Erhebungen, Beschaffung von Kennzahlen und dergleichen 3.3.5 * Mehrjahresbudget 3.3.6 * Investitionsplanung 3.3.7 * Finanzierungen