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Reglement von Stockwerkeigentum: Die Rotax AG ist Ihr Partner

Telefonischer Kontakt

Rufen Sie einfach bei uns an!

Bei Fragen und Anliegen sind wir gern persönlich für Sie da. Unsere kompetenten Mitarbeiter geben Ihnen weitere Informationen zu unserem Service. Kontaktieren Sie uns ganz ungeniert zu unseren Öffnungszeiten. Wir freuen uns auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

Verwalten von Stockwerkeigentumsgemeinschaften

Rotax AG

Die Interessen mehrerer Eigentümer unter ein gemeinsames Dach zu bringen, ist unsere grosse Stärke. Seit 1992 betreuen wir Gemeinschaften von Stockwerkeigentümern (STWEG oder STOWEG) im Kanton Zürich. Wir kennen Problemherde und sorgen mit Erfahrung und Effizienz für eine reibungslose, schlanke Verwaltungslösung. Eine Lösung, von der alle profitieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Benutzen Sie dazu unser Webformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rotax.ch.

Vermietung von Eigentumswohnungen

Rotax AG

Sie sind Besitzer einer Stockwerkeigentumswohnung und möchten diese ohne grossen Aufwand gewinnbringend vermieten? Kein Problem. Vom Mietvertrag über das Inkasso bis zur Koordination mit den anderen Stockwerkeigentümern im Haus erledigen wir für Sie alles, was auf Sie zukommt. Schnell, effizient und mit viel Erfahrung. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch nur in einzelnen Bereichen als Know-how-Partner zur Seite. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Benutzen Sie dazu unser Webformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rotax.ch

Leistungsbeschrieb Stockwerkeigentum

Rotax AG

Die Rotax AG vertritt die Stockwerkeigentümergemeinschaft nach aussen. Die Rotax AG vollzieht alle Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung nach den Vorschriften des Gesetzes (Art. 712 lit. a. ff. ZGB) und des Reglements sowie unter Beachtung der Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung. Die exakten Leistungen und das vereinbarte Honorar ergeben sich aus dem Wortlaut des separat abzuschliessenden Verwaltungsvertrages.

Reglement zum Stockwerkeigentum: Das sollten Sie unbedingt beachten

Immobilieninteressenten, die sich kein Haus kaufen möchten, haben die Möglichkeit, beispielsweise das Stockwerkeigentum zu nutzen. Dies bedeutet, dass Ihnen in einem Haus eine bestimmte Etage gehört. Um Streitfälle zu vermeiden und die Interessen aller Eigentümer der Eigentümergemeinschaft unter einen Hut zu bringen, gibt es ein exaktes Reglement für das Stockwerkeigentum. Wie dieses aussieht und was Sie beachten müssen, erklären wir, die Experten der Rotax AG, Ihnen nachfolgend. Des Weiteren bieten wir Ihnen die Stockwerkeigentum Verwaltung an, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Reglement zum Stockwerkeigentum: wichtige Infos

In den Artikeln 712a-t ZGB finden Sie die wichtigsten Bestimmungen des Reglements von Stockwerkeigentum. Hinzu kommen die Vorschriften der Artikel 64ff ZGB hinsichtlich des Vereinsrechts, sowie die Artikel 647ff ZGB bezüglich der Bestimmungen aus dem Miteigentum. Zum Reglement von Stockwerkeigentum wird ein entsprechender Verwaltungsvertrag vorausgesetzt, der im einzelnen folgende Bestandteile enthalten muss.

  1. Administrative Bewirtschaftung
    (Versammlungen und Beschlüsse, Vertretung, Terminbewirtschaftung)
  2. Technische Bewirtschaftung
    (Hauswartung, Bewirtschaftung der Betriebsinstallation, Unterhalts- und Reparaturarbeiten)
  3. Rechnungswesen (Einnahmen, Ausgaben, Finanzbuchhaltung)

Wir erklären Ihnen das Reglement für Stockwerkeigentum

Seit mehr als 20 Jahren sind wir, das Team der Rotax AG, als Verwaltung für Stockwerkeigentum für Sie im Einsatz. Somit verfügen wir über eine enorme Fachkompetenz, die wir sehr gern an Sie weitergeben. Sollten Sie Fragen zum Reglement für Stockwerkeigentum haben oder sich beispielsweise für die Regelungen zu den Nebenkosten für Stockwerkeigentum interessieren, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie ausführlich und erklären Ihnen unsere Verwaltertätigkeit. Auch Ihnen können wir die administrativen Tätigkeiten abnehmen, sofern Sie sich lieber mit den wichtigen Dingen Ihres Lebens beschäftigen möchten. Zu unseren Aufgaben gehören: die Leitung der Eigentümergemeinschaft, Beauftragung vom Hauswart bis zum Handwerker, Sicherheit und Kontrolle der Immobilie sowie die Kontrolle von Zahlen.

Reglement für Stockwerkeigentum: Diese Aufgaben übernimmt die Rotax AG

Das Reglement für Stockwerkeigentum ist umfassend und muss unbedingt erfüllt werden. Diesbezüglich können Sie sich auf uns verlassen. Wir vertreten die Stockwerkeigentümergemeinschaft nach aussen. Wir orientieren uns an den Beschlüssen der Gemeinschaft und beachten selbstverständlich das Gesetz. Welche Leistungen wir im Einzelnen übernehmen und wie sich unser Honorar zusammensetzt, entnehmen Sie dem entsprechenden Verwaltungsvertrag, den wir Ihnen bei Interesse gern vorlegen.

Reglement für Stockwerkeigentum: Vertrauen Sie auf die Rotax AG

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir uns hinsichtlich der Verwaltung von Eigentum sehr gut aus und erfüllen alle Bedingungen aus dem Reglement für Stockwerkeigentum. Sofern Sie Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns haben, rufen Sie uns gern an. Unsere Rufnummer finden Sie auf unserer Website. Zudem können Sie uns eine E-Mail senden oder das Kontaktformular nutzen, welches Sie auf unserer Website finden. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um Ihr Anliegen zu klären.
Für die persönliche Beratung stehen wir Ihnen in unserer Niederlassung jederzeit gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte im Vorfeld einen Termin, damit unsere Berater sich ausreichend Zeit nehmen können, um Ihre Fragen zu beantworten. Wir sind Ihre Experten in Sachen Stockwerkeigentum.

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Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie gern.