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Stockwerkeigentum Gesetz: Wir informieren Sie

Telefonischer Kontakt

Rufen Sie einfach bei uns an!

Bei Fragen und Anliegen sind wir gern persönlich für Sie da. Unsere kompetenten Mitarbeiter geben Ihnen weitere Informationen zu unserem Service. Kontaktieren Sie uns ganz ungeniert zu unseren Öffnungszeiten. Wir freuen uns auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

Verwalten von Stockwerkeigentumsgemeinschaften

Rotax AG

Die Interessen mehrerer Eigentümer unter ein gemeinsames Dach zu bringen, ist unsere grosse Stärke. Seit 1992 betreuen wir Gemeinschaften von Stockwerkeigentümern (STWEG oder STOWEG) im Kanton Zürich. Wir kennen Problemherde und sorgen mit Erfahrung und Effizienz für eine reibungslose, schlanke Verwaltungslösung. Eine Lösung, von der alle profitieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Benutzen Sie dazu unser Webformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rotax.ch.

Vermietung von Eigentumswohnungen

Rotax AG

Sie sind Besitzer einer Stockwerkeigentumswohnung und möchten diese ohne grossen Aufwand gewinnbringend vermieten? Kein Problem. Vom Mietvertrag über das Inkasso bis zur Koordination mit den anderen Stockwerkeigentümern im Haus erledigen wir für Sie alles, was auf Sie zukommt. Schnell, effizient und mit viel Erfahrung. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch nur in einzelnen Bereichen als Know-how-Partner zur Seite. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Benutzen Sie dazu unser Webformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rotax.ch

Leistungsbeschrieb Stockwerkeigentum

Rotax AG

Die Rotax AG vertritt die Stockwerkeigentümergemeinschaft nach aussen. Die Rotax AG vollzieht alle Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung nach den Vorschriften des Gesetzes (Art. 712 lit. a. ff. ZGB) und des Reglements sowie unter Beachtung der Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung. Die exakten Leistungen und das vereinbarte Honorar ergeben sich aus dem Wortlaut des separat abzuschliessenden Verwaltungsvertrages.

Stockwerkeigentum Gesetz: Hier erfahren Sie die wichtigsten Infos

Wenn Sie sich zum Kauf von Stockwerkeigentum entscheiden, bedeutet dies, dass Sie sich an das Stockwerkeigentum Gesetz halten müssen. Die entsprechenden Regelungen hierzu ergeben sich aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und sind unter anderem im Artikel 712a- t TGB erläutert. Ebenso können Sie sich im Stockwerkeigentum Gesetz über die notwendigen Verwaltungshandlungen sowie den Unterhalt und bauliche Massnahmen des Eigentums informieren. Wir, die Rotax AG, verwalten seit mehr als 20 Jahren das Stockwerkeigentum unserer Kunden und halten uns dabei an sämtliche relevanten Gesetze und Bestimmungen. Sie haben Fragen? Kein Problem. Wenden Sie sich einfach an unsere Experten. Wir beraten Sie gern.

Stockwerkeigentum Gesetz und Eigentümergemeinschaft

Sollten Sie sich für Stockwerkeigentum entscheiden, werden Sie in der Regel auf eine Stockwerkeigentümergemeinschaft treffen, die sich aus sämtlichen Käufern zusammensetzt. Die grosse Stärke der Rotax AG ist es, gleichermassen die Interessen aller Eigentümer zu vertreten. Diesem Aspekt widmen wir uns mit enormem Erfolg bereits seit mehr als 20 Jahren. Nicht zuletzt bei einer Stockwerkeigentümerversammlung kommt es häufig zu Problemen, die wir mit unserem Fachwissen schnell ausräumen können. Das Stockwerkeigentum Gesetz beachten wir bei allen Tätigkeiten. Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenzen.

Stockwerkeigentum Gesetz und Verwaltung

Das Stockwerkeigentum Gesetz bezieht sich unter anderem auf die Verwaltung derartiger Immobilien. Diese muss nach einem strikten Plan ablaufen, welchem wir jederzeit folgen. Profitieren Sie davon und entscheiden Sie sich für uns, Ihre STWE Verwaltung.
Unser Aufgabenbereich gestaltet sich folgendermassen:

  1. Wir leiten die Eigentümergemeinschaft.
  2. Wir organisieren einen Hauswart sowie Handwerker, sollten verschiedene Renovierungen oder Installationen notwendig sein.
  3. Wir sorgen durch ständige Kontrolle für eine hohe Sicherheit in allen Bereichen.
  4. Wir behalten stets die Zahlen im Auge (beispielsweise Bezahlen von Rechnungen, Verwaltungsabrechnungen, Kontrolle des Fondsvermögens).

Stockwerkeigentum Gesetz und Vermietung

Viele unserer Kunden investieren in diese Art Immobilie, um sie anschliessend zu vermieten und entsprechende Einnahmen zu erzielen. Wenn auch Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, vertrauen Sie uns. Wir nehmen Ihnen sämtliche im Stockwerkeigentum Gesetz geregelten Aufgaben ab und führen die Administration, die Verwaltung sowie die Koordination aus. Auf diese Weise ersparen Sie sich unnötige Arbeiten und können sich den wichtigen Dingen in Ihrem Leben widmen. Wir schliessen in Ihrem Namen Mietverträge ab, erstellen Heizkostenabrechnungen und führen beispielsweise die Überweisung des Saldos pro Quartal oder Semester durch. Zudem koordinieren wir die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft.

Stockwerkeigentum Gesetz: Informieren Sie sich

Wenn Sie den Kauf von Stockwerkeigentum in Betracht ziehen und Fragen zum Thema „Stockwerkeigentum Gesetz“ haben, wenden Sie sich jederzeit gern an uns. Unsere Experten verfügen über jahrelange, hervorragende Erfahrungen und werden Sie demzufolge kompetent beraten. Sie erreichen uns telefonisch, per Mail oder via Kontaktformular, welches Sie auf unserer Website finden. Umgehend werden wir uns bei Ihnen melden, um einen Beratungstermin abzustimmen. Planen Sie für diesen bitte etwas Zeit ein, damit wir Ihnen die wesentlichen Bestandteile des Stockwerkeigentum Reglements präzise erläutern können. Bei dem Gespräch beantworten wir gern all Ihre Fragen. Informieren Sie sich beispielsweise zu den Verwaltungskonditionen der Rotax AG.

Senden Sie uns eine E-Mail

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie gern.