Die Rotax AG informiert Sie zur Stockwerkeigentümerversammlung
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft setzt sich aus den einzelnen Besitzern des Stockwerkeigentums zusammen. In der Stockwerkeigentümerversammlung, die in regelmässigen Abständen abgehalten wird, finden Besprechungen zum Miteigentum statt. Entsprechende Regelungen hierzu ergeben sich aus dem schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Worum es bei der Stockwerkeigentümerversammlung geht, welche Fakten besprochen werden müssen und was diesbezüglich zu beachten ist, erfahren Sie bei der Rotax AG. Wir vertreten seit vielen Jahren die Rechte der Eigentümer und sind daher Profi auf diesem Gebiet. Unsere Hauptaufgabe ist die gesetzeskonforme und zuverlässige STWE Verwaltung. Sie suchen einen zuverlässigen Verwalter für Ihre Immobilie? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Worum geht es in der Stockwerkeigentümerversammlung?
Die Stockwerkeigentümerversammlung dient den Eigentümern als Plattform zum Austausch über Fakten zur Immobilie. Beispielsweise werden die aktuellen Zahlen besprochen. Damit ein solches Treffen reibungslos abläuft, kümmern wir uns um die Einberufung und Leitung. Des Weiteren führen wir ausserordentliche Versammlungen durch, sollten diese notwendig sein. Wir führen Beschlussprotokolle, die jedem Eigentümer übergeben und zusätzlich bei uns aufbewahrt werden. Auf diese Weise kann jeder Käufer alle Entscheidungen nachvollziehen, selbst wenn er bei der Stockwerkeigentümerversammlung nicht anwesend war. Werden Beschlüsse gefällt, führen wir diese aus und koordinieren sie. Wir legen das Jahresbudget vor und führen Änderungen von Reglement und Nutzungsanordnungen durch. Ebenso gehört die Schlüsselkontrolle zu unserem Aufgabenbereich.
Die Stockwerkeigentümerversammlung und das Rechnungswesen
Weiterer wesentlicher Bestandteil der Stockwerkeigentümerversammlung ist die Planung von Ausgaben. Deshalb führen wir eine sorgfältige Liegenschaftsbuchhaltung durch, sodass wir den Eigentümern anhand von Einnahmen und Ausgaben Fakten belegen können. Im Rahmen der Einnahmen kümmern wir uns um Inkasso sowie die Einleitung rechtlicher Schritte, sofern Mieter beispielsweise den Mietzins nicht bezahlen. Die Ausgaben betreffend kontrollieren und bezahlen wir Rechnungen und wehren ungerechtfertigte Drittansprüche ab. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung führen wir statistische Erhebungen durch, legen das Mehrjahresbudget sowie die Investmentplanung vor und verwalten das Fondsvermögen.
Die Stockwerkeigentümerversammlung und der Erneuerungsfonds
Jeder Eigentümer trägt die finanzielle Verantwortung für sein Stockwerk sowie anteilig für das Haus selbst. Bei Renovierungen und Sanierungen, die die gesamte Immobilie betreffen, zahlt somit jeder seinen Anteil, gemessen an der Grösse der erworbenen Etagenfläche. Damit zu diesem Zwecke ausreichend Kapital zur Verfügung steht, kann ein Stockwerkeigentum Erneuerungsfonds angelegt werden, in den alle Eigentümer regelmässig einzahlen. Im Rahmen der STWE Verwaltung können Sie hierdurch das finanzielle Risiko durch rechtzeitiges Einzahlen erheblich minimieren. Im Artikel Stockwerkeigentum im ZGB ist ein solcher Fonds zwar nicht verpflichtend vorgeschrieben, dennoch empfehlen wir zur Absicherung aller Beteiligten eine derartige Vorgehensweise.
Haben Sie Fragen zur Stockwerkeigentümerversammlung?
Für alle aufkommenden Fragen zur Stockwerkeigentümerversammlung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen die kompetenten Mitarbeiter der Rotax AG per E-Mail oder Kontaktformular. Umgehend werden wir die Angelegenheit prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie können uns des Weiteren anrufen, um einen Termin zu vereinbaren. Die Rufnummer finden Sie auf unserer Website. Sollten Sie einen Besprechungstermin anstreben, planen Sie bitte ausreichend Zeit ein, damit Sie von einer umfangreichen Beratung durch unsere Profis profitieren. Verlassen Sie sich auf Ihre Nummer eins Verwaltung für Stockwerkeigentum.
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