Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten zum Stockwerkeigentum ZGB
Immer mehr Investoren und private Interessenten beschäftigen sich mit dem Thema Stockwerkeigentum, da es sich hierbei um eine lukrative Sache handelt. Wer die erworbene Etage nicht selbst bewohnen möchte, kann sie vermieten und wiederum durch Mieteinnahmen einen Gewinn anstreben. Damit die Verwaltung als gesetzeskonform gilt, müssen Sie sich an die entsprechenden Paragrafen zum Stockwerkeigentum im ZGB (Schweizerisches Zivilgesetzbuch) halten. Dies bedeutet, dass unter anderem die finanziellen Nachweispflichten in Form der Liegenschaftsbuchhaltung erfüllt sein müssen. Was die Regelungen zum Stockwerkeigentum im ZGB besagen, möchten wir, die Experten der Rotax AG, Ihnen nachfolgend erklären. Da wir seit mehr als 20 Jahren als STEW Verwalter tätig sind, profitieren Sie von unserem umfangreichen Fachwissen.
Stockwerkeigentum ZGB: die relevanten Paragraphen
Die gesetzlichen Grundsätze zum Stockwerkeigentum sind im ZGB geregelt. Eine erhebliche Rolle hierbei spielen die Artikel 712 lit. A. ff. (712a-t ZGB). Allgemeine Bestimmungen des Miteigentums sind in Artikel 647ff ZGB niedergeschrieben. Des Weiteren ist das Vereinsrecht relevant, welches sich aus den Artikeln 64 ff ZGB ergibt. An diesen Vorschriften richtet sich auch die Ausarbeitung eines Verwaltungsvertrages aus, der im einzelnen folgende Fakten beinhalten muss:
- Administrative Bewirtschaftung - Versammlung und Beschlüsse - Vertretung - Terminbewirtschaftung
- Technische Bewirtschaftung - Hauswartung - Bewirtschaftung von Betriebsinstallationen - Unterhalts- und Reparaturarbeiten
- Rechnungswesen - Einnahmen - Ausgaben - Finanzbuchhaltung
Stockwerkeigentum ZGB: Ihre Vorteile durch unsere Beauftragung
Wenn Sie sich für die Rotax AG als Verwalter entscheiden, profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Selbstverständlich halten wir uns bei sämtlichen Tätigkeiten an die Gesetze zum Stockwerkeigentum im ZGB. Beschäftigen Sie sich mit den wesentlichen Dingen in Ihrem Leben, denn wir kümmern uns um die Eigentumsverwaltung. Sparen Sie viel Zeit ein. Senken Sie Fehlinvestitionen durch unsere Beratung. Verlassen Sie sich auf unser Fachwissen, sodass Sie sich kein eigenes Wissen aneignen müssen.
Stockwerkeigentum ZGB: die Finanzbuchhaltung
Ein wesentlicher Teil der Regelungen zum Stockwerkeigentum im ZGB bezieht sich auf die Finanzbuchhaltung, sodass diese zu unserem täglichen Geschäft gehört. Folgende Leistungen umfassen diesen Bereich: Liegenschaftsbuchhaltung, erstellen der jährlichen Verwaltungsabrechnung, Heiz- und Betriebskostenbuchhaltung und erstellen der Abrechnungen, Verwaltung des Fondsvermögens, statistische Erhebungen und das Beschaffen von Kennzahlen, das Mehrjahresbudget, die Investitionsplanung und Finanzierung.
Stockwerkeigentum ZGB: Lassen Sie sich beraten
Als Verwalter für Stockwerkeigentum nach ZGB verfügen wir über ein umfangreiches Wissen auf diesem Gebiet und können Sie daher kompetent beraten. Für sämtliche Fragen zu diesem Themenschwerpunkt stehen wir Ihnen professionell zur Seite. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit einem unserer Experten. Sie können diesbezüglich telefonisch sowie per Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Des Weiteren stellen wir Ihnen online ein Kontaktformular zur Verfügung, in welches Sie Ihr Anliegen eintragen können. Umgehend werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle Fragen zu klären. Wir sind Ihr Experte auf dem Gebiet der Stockwerkeigentum Verwaltung in der Schweiz.
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