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Stockwerkeigentum Reglement: wichtige Informationen

Telefonischer Kontakt

Rufen Sie einfach bei uns an!

Bei Fragen und Anliegen sind wir gern persönlich für Sie da. Unsere kompetenten Mitarbeiter geben Ihnen weitere Informationen zu unserem Service. Kontaktieren Sie uns ganz ungeniert zu unseren Öffnungszeiten. Wir freuen uns auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

Verwalten von Stockwerkeigentumsgemeinschaften

Rotax AG

Die Interessen mehrerer Eigentümer unter ein gemeinsames Dach zu bringen, ist unsere grosse Stärke. Seit 1992 betreuen wir Gemeinschaften von Stockwerkeigentümern (STWEG oder STOWEG) im Kanton Zürich. Wir kennen Problemherde und sorgen mit Erfahrung und Effizienz für eine reibungslose, schlanke Verwaltungslösung. Eine Lösung, von der alle profitieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Benutzen Sie dazu unser Webformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rotax.ch.

Vermietung von Eigentumswohnungen

Rotax AG

Sie sind Besitzer einer Stockwerkeigentumswohnung und möchten diese ohne grossen Aufwand gewinnbringend vermieten? Kein Problem. Vom Mietvertrag über das Inkasso bis zur Koordination mit den anderen Stockwerkeigentümern im Haus erledigen wir für Sie alles, was auf Sie zukommt. Schnell, effizient und mit viel Erfahrung. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch nur in einzelnen Bereichen als Know-how-Partner zur Seite. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Benutzen Sie dazu unser Webformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rotax.ch

Leistungsbeschrieb Stockwerkeigentum

Rotax AG

Die Rotax AG vertritt die Stockwerkeigentümergemeinschaft nach aussen. Die Rotax AG vollzieht alle Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung nach den Vorschriften des Gesetzes (Art. 712 lit. a. ff. ZGB) und des Reglements sowie unter Beachtung der Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung. Die exakten Leistungen und das vereinbarte Honorar ergeben sich aus dem Wortlaut des separat abzuschliessenden Verwaltungsvertrages.

Stockwerkeigentum Reglement: Die Rotax AG informiert Sie

Auf der Suche nach einer Immobilie entscheiden sich immer mehr Interessenten für das sogenannte Stockwerkeigentum. Hierbei wird eine Etage in einem Haus verkauft, die entweder selbst bewohnt oder vermietet werden kann. Die Eigentümergemeinschaft, die sich aus sämtlichen Käufern zusammensetzt, muss regelmässig Entscheidungen treffen, beispielsweise hinsichtlich Sanierungsarbeiten. Des Weiteren müssen Vermietungen und andere administrative Angelegenheiten organisiert werden. Damit diese ihre Richtigkeit haben, findet das Stockwerkeigentum Reglement Anwendung, welches sich aus dem ZGB (Schweizerisches Zivilgesetzbuch) ergibt. Die wichtigsten Bestimmungen finden Sie in den Artikeln 712a-t ZGB. Damit Sie sich nicht mit dem Stockwerkeigentum Reglement befassen müssen, können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Wir, die Rotax AG, sind seit mehr als 20 Jahren als Verwalter tätig und werden auch Sie zufriedenstellen.

Stockwerkeigentum Reglement: Diese Aufgaben erledigen wir für Sie

Im Stockwerkeigentum Reglement sind Bestimmungen zur administrativen und technischen Bewirtschaftung sowie zum Rechnungswesen geregelt. Unser Tätigkeitsfeld umfasst daher folgende Dienstleistungen:

  1. Administration
    - Erstellen von Mietverträgen
    - Erstellen mietergerechter Heizkostenabrechnungen
    - Mietzinsänderungen
  2. Verwaltung
    - Mietzinsinkasso
    - Bezahlung anfallender Rechnungen
    - Überweisung des Saldos pro Semester oder Quartal
  3. Koordination
    - zwischen Eigentümer und Mieter
    - Zwischen Eigentümer und Stockwerkeigentumsgemeinschaft
    - zwischen den einzelnen Eigentümern
Wir bieten Ihnen neben der Leitung der Eigentümergemeinschaft eine hohe Sicherheit an, die wir durch regelmässige Kontrollen erreichen. In sämtliche Zahlen bringen wir Ordnung. Obendrein organisieren wir für Sie sowohl einen Hauswart als auch entsprechende Handwerker, sollten deren Dienste notwendig sein.

Stockwerkeigentum Reglement: Der Erneuerungsfonds für Immobilien

Zwar besteht keine Verpflichtung durch das Stockwerkeigentum Reglement, dennoch empfehlen wir unseren Kunden stets, einen sogenannten Stockwerkeigentum Erneuerungsfonds anzulegen. Hierbei handelt es sich um einen Fonds, in den jeder Eigentümer gemessen an der Grösse seines Besitzes einen entsprechenden monatlichen Betrag einzahlt. Mit der verzinsten Summe können später umfangreiche Arbeiten durchgeführt werden, die die Eigentümergemeinschaft betreffen. Eine Dachsanierung wäre beispielsweise ein gutes Investment, um den Wert der Immobilie zu erhalten. Damit bei einer solchen Ausgabe, die im Abstand von einigen Jahren erfolgen wird, keine zu hohen finanziellen Risiken für Sie drohen, empfiehlt sich diese Vorgehensweise. Sie haben Fragen zum Fonds oder zum Stockwerkeigentum Reglement? Nehmen Sie Kontakt mit unseren Experten auf.

Stockwerkeigentum Reglement: Entlastung durch Verwaltung

Die Verwaltung von Stockwerkeigentum ist mit Fachwissen sowie einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Uns ist bewusst, dass Sie sich um die wesentlichen Dinge in Ihrem Leben kümmern möchten. Da wir Ihnen die Verwaltung der Immobilie gern abnehmen, profitieren Sie von mehr Freizeit sowie der Tatsache, dass unsere Experten Ihnen Sicherheit ermöglichen. Beschäftigen Sie sich nicht mit Dingen, die Ihnen Zeit rauben oder erfordern, dass Sie sich Fachwissen aneignen. Vertrauen Sie stattdessen auf uns.

Stockwerkeigentum Reglement: Wenden Sie sich an die Rotax AG

Für alle Fragen zum Stockwerkeigentum Reglement stehen Ihnen unsere fachkundigen Mitarbeiter zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch, können uns aber auch eine E-Mail schicken. Des Weiteren bieten wir Ihnen auf unserer Website ein Kontaktformular an, welches Sie nutzen können. Umgehend werden wir uns bei Ihnen melden, um sämtliche Fragen zu klären.

Senden Sie uns eine E-Mail

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie gern.